Fördermittelberatung:
Forschungszulage, ZIM & go-inno
Sie fokussieren sich auf Innovationen.Wir übernehmen die Bürokratie.
Maximale Förderung durch die Verbindung von
KI-gestützter Analyse und erfahrener Beratung.



“Entwurfreich hat uns den kompletten Förderprozess abgenommen. Von der Potenzialanalyse bis zur Abrechnung — alles aus einer Hand.”
H. Kaps
Geschäftsführer, Karl Kaps GmbH & Co. KG
“Dank der Beratung konnten wir die Forschungszulage rückwirkend für zwei abgeschlossene Projekte beantragen. Das hatte niemand auf dem Schirm.”
B. Berndt
Geschäftsführer, Rookie Berlin GmbH
“Die Kombination aus Innovationsberatung und Fördermittelexpertise ist einzigartig. Unser ZIM-Antrag wurde beim ersten Anlauf bewilligt.”
J. Jordan
ITA RWTH Aachen
Wie Sie Fördermittel für Ihre Produktentwicklung erhalten
Die Innovationsförderung in Deutschland ist komplex — und genau deshalb bleiben jedes Jahr erhebliche Summen ungenutzt. Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) erstattet KMU bis zu 35% ihrer F&E-Kosten, das ZIM fördert marktorientierte Entwicklungsprojekte mit bis zu 60%, und go-inno bezuschusst externe Innovationsberatung mit 50%.
Die meisten KMU wissen nicht, welche Programme für sie infrage kommen — oder dass die Forschungszulage sogar rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte beantragt werden kann. Ohne erfahrene Fördermittelberatung bleiben Chancen auf dem Tisch.
Entwurfreich ist BAFA-autorisiertes Beratungsunternehmen und begleitet Sie durch die gesamte Verkettung: von der Potenzialanalyse über die Antragstellung nach FZulG oder ZIM-Richtlinie bis zur Schlussabrechnung. Mehr Budget für Innovation, weniger Risiko für Sie.
go-inno
Förderhöhe
bis 20.000 EUR
Förderquote
50%
Für wen
KMU
Dauer Antrag
1–2 Wochen
Passt für
Erstberatung, Konzeptphase
Forschungszulage
Förderhöhe
bis 4,2 Mio. EUR p.a.
Förderquote
25–35%
Für wen
Alle Unternehmen
Dauer Antrag
~4 Wochen
Passt für
Laufende F&E
ZIM
Förderhöhe
bis 690.000 EUR
Förderquote
25–55%
Für wen
KMU
Dauer Antrag
~8–12 Wochen
Passt für
Entwicklungsprojekte
So funktioniert die Fördermittelberatung
Kostenlose Erstberatung
Welche Programme passen zu Ihrem Vorhaben? Wie hoch ist die mögliche Förderung? Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und empfehlen den optimalen Weg.
Erfassung Stand der Forschung
Wir erfassen den aktuellen Stand der Forschung und Technik für Ihr Projekt — die Grundlage für eine aussichtsreiche Förderantragsargumentation.
Antragstellung & Projektbegleitung
Wir erstellen die vollständige Antragsdokumentation, reichen sie ein und begleiten Ihr Projekt mit Controlling, Dokumentation und Zwischenberichten.
Abrechnung
Verwendungsnachweis, Schlussabrechnung und Kommunikation mit dem Fördermittelgeber — wir bringen Ihr Projekt sauber zum Abschluss.
Forschungszulage & ZIM:
Wie viel Förderung können Sie erwarten?
Berechnen Sie Ihr Förderpotenzial nach Forschungszulagengesetz (FZulG) oder ZIM-Richtlinie — auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte. Kostenlos und unverbindlich.
Überprüfen Sie Ihr Förderpotenzial
Förderprogramm wählen:
Jahre auswählen (rückwirkend möglich):
Ihre geschätzte Förderung liegt zwischen
Beantworten Sie die Fragen *
Ihre Forschungszulage professionell beantragen lassen?
Berechnungsgrundlagen anzeigen
Annahmen:
- Durchschnittliche Personalkosten pro F&E-Mitarbeiter: 100.000 € pro Jahr (inkl. Lohnnebenkosten, BSFZ-Erfahrungswert).
- Forschungszulage: 25% (Standardsatz) bis 35% (KMU-Bonus) der förderfähigen Kosten nach FZulG.
- ZIM: 25% bis 55% Förderquote je nach Unternehmensgröße und Projekttyp, gedeckelt auf 690.000 € pro Einzelprojekt.
- Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Projektbewertung durch BSFZ bzw. BMWK ab.
Forschungszulage, ZIM & go-inno — wir übernehmen den Antrag.
Als BAFA-autorisiertes Beratungsunternehmen übernehmen wir die komplette Fördermittelberatung für Forschungszulage, ZIM und go-inno — schneller, fehlerfrei und mit tiefer Expertise in der Innovationsförderung für den Mittelstand. Auf Wunsch kombinieren wir die Förderung direkt mit unserem Industriedesign- und Produktentwicklungsprozess.
Drei Programme, ein Ansprechpartner
01. Forschungszulage
bis zu 35% für KMUs
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). KMU erhalten einen erhöhten Fördersatz von 35% — damit sind ab 2026 bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr möglich, ergänzt durch eine neue Gemeinkostenpauschale von 20%. Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung (70% des Entgelts) und Abschreibungen auf Sachinvestitionen. Die Zulage ist steuerfrei und mindert nicht die abziehbaren Betriebsausgaben. Die Bescheinigung erfolgt durch die BSFZ.
Rückwirkend beantragbar — auch für bereits abgeschlossene Projekte
Träger: Bundesministerium der Finanzen (steuerlich)
Max: Bis zu 4,2 Mio. €/Jahr (KMU)
Für wen: Alle Unternehmen mit F&E-Ausgaben: Produkt-, Prozess- und Softwareentwicklung
02. ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
bis zu 55% für KMUs
Das ZIM fördert marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte aller Branchen — von der Machbarkeitsstudie bis zur Markteinführung. Die aktuelle ZIM-Richtlinie 2025 gilt seit 1. Januar 2025 und bringt deutlich erhöhte Obergrenzen. Bis zu 35% der Personalkosten können für externe Partner angesetzt werden. Durchführbarkeitsstudien können bis zu 12 Monate laufen, Markteinführungsleistungen bis 18 Monate nach Projektende beantragt werden.
Bis zu 55% Zuschuss für kleine Unternehmen
Träger: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Max: Bis zu 690.000 € (Einzelprojekt)
Für wen: KMU mit innovativen Entwicklungsprojekten: Produkte, Verfahren, Dienstleistungen
03. go-inno Innovationsgutscheine
50% Zuschuss auf unsere Designleistungen
go-inno ist ein Förderprogramm des BMWK, das externe Beratungsleistungen für innovative Vorhaben durch autorisierte Beratungsunternehmen bezuschusst. Entwurfreich ist offiziell als go-inno Beratungsunternehmen beim BMWK autorisiert. Die Gutscheine decken bis zu 50% der Beratungskosten für Designprojekte — von der Innovationsanalyse über Konzeptentwicklung bis zur Umsetzungsberatung.
Entwurfreich ist autorisiertes go-inno Beratungsunternehmen
Träger: BMWK (Projektträger: EURONORM)
Max: Bis zu 20.000 € pro Kalenderjahr
Für wen: KMU, die externe Beratung für innovative Designprojekte benötigen
Wir hatten Respekt vor der Antragstellung und waren uns unsicher, ob unser Projekt überhaupt förderfähig ist. Entwurfreich hat in wenigen Tagen Klarheit geschaffen und den kompletten Prozess für uns übernommen.
Phil Sell
Geschäftsführer, Severin Travel
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Fördermittel beantragen?+
Grundsätzlich können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen Fördermittel beantragen — unabhängig von Branche oder Rechtsform. Für die meisten Programme wie ZIM oder go-inno gilt die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): weniger als 250 Mitarbeitende und entweder ein Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro. Auch Startups und junge Unternehmen sind explizit antragsberechtigt. Die Forschungszulage ist die einzige Ausnahme: Sie hat keine Größenbeschränkung, sodass auch Großunternehmen profitieren — diese erhalten allerdings den Standardsatz von 25% statt des KMU-Bonus von 35%. Voraussetzung für jede Förderung ist ein nachweisbares Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit wissenschaftlicher oder technischer Unsicherheit, das über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht.
Wie kann ich die Forschungszulage beantragen?+
Die Forschungszulage nach § 1 FZulG wird in zwei verpflichtenden Schritten beantragt. Erstens: Sie stellen einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) in Berlin. Die BSFZ prüft, ob Ihr Vorhaben die inhaltlichen Kriterien erfüllt — also Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung mit wissenschaftlicher Unsicherheit. Die Bescheinigung wird in der Regel innerhalb von 3 Monaten ausgestellt. Zweitens: Mit der BSFZ-Bescheinigung reichen Sie den Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt ein, üblicherweise zusammen mit der Körperschaft- oder Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt prüft die Höhe der förderfähigen Aufwendungen und setzt die Zulage fest. Die Zulage wird dann direkt von der Steuerschuld abgezogen oder als Auszahlung gewährt. Wir übernehmen die komplette Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt — inklusive der technischen Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Nachweisführung.
Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)?+
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist seit 1. Januar 2020 die rechtliche Grundlage der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland, herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen (BMF). § 2 FZulG definiert die förderfähigen F&E-Vorhaben: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit nachweisbarer wissenschaftlicher oder technischer Unsicherheit. § 3 regelt die Bemessungsgrundlage — förderfähig sind Personalkosten der F&E-Mitarbeitenden, bei Auftragsforschung an Dritte mit Sitz in der EU/EWR 70% des Entgelts (für nach dem 27. März 2024 erteilte Aufträge; davor 60%) sowie Abschreibungen auf Sachinvestitionen. § 4 legt den Fördersatz fest: 25% Standard, 35% für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Durch die Wachstumschancengesetz-Reform wurde die Bemessungsgrundlage ab 2026 auf 12 Mio. Euro pro Jahr angehoben, ergänzt durch eine Gemeinkostenpauschale von 20%. Für KMU ergibt das eine maximale Jahreszulage von bis zu 4,2 Mio. Euro pro Unternehmen. Die Zulage ist steuerfrei nach § 6 FZulG und mindert nicht die abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Was ist die aktuelle ZIM-Richtlinie?+
Die ZIM-Richtlinie regelt das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), umgesetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die aktuelle ZIM-Richtlinie 2025 wurde am 11. Dezember 2024 veröffentlicht und gilt seit 1. Januar 2025, befristet bis 30. Juni 2027 (Auslaufen der AGVO-Grundlage). Sie deckt alle marktorientierten F&E-Projekte unabhängig von der Branche ab. Förderhöhen: bis zu 690.000 Euro pro Einzelprojekt, bei Kooperationsprojekten bis zu 560.000 Euro pro Partner, Innovationsnetzwerke zusätzlich bis zu 420.000 Euro. Die Förderquoten variieren nach Unternehmensgröße, Projekttyp und Regionalförderung: kleine Unternehmen 25–55%, mittlere Unternehmen 25–50%, sonstige Mittelständler bis 500 MA 25–40%. Externe Partner können mit bis zu 35% der Personalkosten eingebunden werden. Durchführbarkeitsstudien laufen bis zu 12 Monate, Markteinführungsleistungen bis 18 Monate nach Projektende. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition (<250 MA); in Kooperationsprojekten können auch Unternehmen bis zu 1.000 MA beteiligt sein.
Wie lange dauert ein Förderantrag?+
Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich fundamental zwischen den drei Programmen. go-inno kann sofort eingesetzt werden und wird rückwirkend bewilligt — kein Risiko für den Kunden. Sie starten das Beratungsprojekt direkt, wir übernehmen parallel die Antragstellung beim Projektträger. Die formale Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. ZIM-Anträge benötigen ab Einreichung beim BMWK typischerweise 8–12 Wochen Bearbeitungszeit bis zur Entscheidung. Wichtig: Der Projektbeginn darf erst nach Antragstellung erfolgen (sog. Antragstellung vor Vorhabensbeginn). Die Forschungszulage ist das einzige vollständig rückwirkend beantragbare Programm: Sie wird über die Körperschaft- oder Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht — auch für bereits abgeschlossene F&E-Projekte der vergangenen Wirtschaftsjahre. Die vorgeschaltete BSFZ-Bescheinigung wird üblicherweise innerhalb von 3 Monaten ausgestellt. Bei zwei der drei Hauptprogramme entfällt damit die klassische Wartezeit vor Projektbeginn vollständig.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?+
Ja — und das ist einer der größten Vorteile der Forschungszulage gegenüber anderen Förderprogrammen. Sie können die Zulage für alle förderfähigen F&E-Projekte geltend machen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und inhaltlich die Kriterien nach § 2 FZulG erfüllen (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung). Praktisch bedeutet das: Wenn Sie in den vergangenen Wirtschaftsjahren F&E-Tätigkeiten durchgeführt haben, ohne diese als förderfähig erkannt zu haben, können Sie die Zulage nachträglich beantragen — solange die steuerliche Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO (4 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres) nicht überschritten ist. Der Ablauf: Zuerst stellen wir den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ. Nach positiver Prüfung reichen Sie den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt ein, wahlweise mit einer berichtigten Steuererklärung. Die Zulage wird dann für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgesetzt. Wir prüfen gemeinsam, welche Ihrer vergangenen Projekte förderfähig sind und welcher Zeitraum noch offen ist.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?+
Ja, aber mit Kumulierungsregeln. Die Forschungszulage ist grundsätzlich mit ZIM und go-inno kombinierbar — allerdings dürfen dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG). Personalkosten, die bereits über ZIM abgedeckt sind, können nicht zusätzlich in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen. go-inno und ZIM lassen sich zeitlich nacheinander nutzen (go-inno für die Konzeptphase, ZIM für die Umsetzung). Die EU-Beihilfeobergrenzen nach AGVO müssen insgesamt eingehalten werden. Wir prüfen für jedes Projekt individuell, welche Kombination den maximalen Fördereffekt ergibt, ohne die Regeln zu verletzen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?+
Unsere Erfolgsquote liegt bei über 90% — eine Ablehnung ist die Ausnahme. Sollte es dennoch dazu kommen, haben Sie zwei Handlungsoptionen. Bei der BSFZ können Sie innerhalb von einem Monat nach Bescheid einen Einspruch einlegen und zusätzliche technische Nachweise nachreichen. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind unzureichende Abgrenzung zum Stand der Technik, fehlende wissenschaftliche Unsicherheit im Projekt oder unklare Personalkostenzuordnung. Bei ZIM-Ablehnungen durch das BMWK ist der häufigste Grund mangelnder Innovationsgrad oder unscharfe Marktpositionierung — hier ist eine überarbeitete Neueinreichung nach 6 Monaten möglich. In beiden Fällen analysieren wir die Ablehnungsgründe im Detail, überarbeiten die Antragsunterlagen und begleiten den Widerspruch oder die Neueinreichung. Die Kosten für die Erstberatung und Potenzialanalyse fallen in keinem Fall an — unser Risiko.
Brauche ich ein Entwicklungsprojekt bei Entwurfreich?+
Nein. Die Fördermittelberatung ist ein eigenständiger Service, den Sie unabhängig von einem Design- oder Entwicklungsauftrag bei uns buchen können. Natürlich freuen wir uns, wenn wir Sie auch bei der Umsetzung Ihres Innovationsprojekts unterstützen dürfen — aber es ist keine Voraussetzung.
Was ist der Unterschied zwischen go-inno und ZIM?+
go-inno und ZIM haben unterschiedliche Förderziele, Empfänger und Größenordnungen. go-inno (Innovationsgutscheine des BMWK) fördert ausschließlich die Beratungsleistung — also die externe Unterstützung durch autorisierte Beratungsunternehmen bei der Planung, Konzeption und Vorbereitung eines Innovationsprojekts. Der Zuschuss beträgt 50% der Beratungskosten, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr (bis zu 5 Gutscheine), und wird rückwirkend bewilligt. ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand des BMWK) fördert dagegen das Entwicklungsprojekt selbst — Personalkosten der eigenen F&E-Mitarbeitenden, Material, Fremdleistungen und Auftragsforschung. Die Förderquote liegt bei 25–55% je nach Unternehmensgröße und Projekttyp, die Obergrenze bei 690.000 Euro pro Einzelprojekt. Beide Programme lassen sich optimal nacheinander kombinieren: Erst go-inno für die strategische Vorbereitung und Machbarkeitsanalyse, dann ZIM für die konkrete Umsetzung des F&E-Vorhabens. Mehr Details im go-inno Leitfaden.
Glossar: Wichtige Begriffe der Fördermittelberatung
- BSFZ
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage — die offizielle Stelle, die prüft, ob ein F&E-Vorhaben die inhaltlichen Kriterien des FZulG erfüllt. Ohne BSFZ-Bescheinigung keine Forschungszulage.
- KMU
- Kleine und mittlere Unternehmen. EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Bilanzsumme unter 43 Mio. €. KMU erhalten bei der Forschungszulage einen erhöhten Fördersatz von 35%.
- F&E
- Forschung und Entwicklung. Umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Nur F&E-Tätigkeiten mit wissenschaftlicher oder technischer Unsicherheit sind förderfähig.
- Bemessungsgrundlage
- Die Summe der förderfähigen Kosten, auf die der Fördersatz angewendet wird. Bei der Forschungszulage zählen Personalkosten, Auftragsforschung (zu 70%) und Abschreibungen auf Sachinvestitionen.
- Auftragsforschung
- F&E-Leistungen, die von externen Instituten, Universitäten oder anderen Unternehmen durchgeführt werden. Bei der Forschungszulage werden 70% des gezahlten Entgelts als förderfähiger Aufwand anerkannt.
- Verwendungsnachweis
- Abschlussdokumentation gegenüber dem Fördermittelgeber. Bei ZIM und BAFA nach Projektende verpflichtend: Nachweis, dass die Fördermittel zweckgemäß verwendet wurden.
- Kumulierungsverbot
- Regelungen, welche Förderprogramme miteinander kombiniert werden dürfen und welche nicht. Die Forschungszulage ist mit vielen Programmen kombinierbar, solange die Gesamtförderung bestimmte Beihilfeobergrenzen nicht überschreitet.
- FZulG
- Forschungszulagengesetz — die seit 2020 geltende rechtliche Grundlage der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland. Definiert Fördersätze, Bemessungsgrundlage und förderfähige Tätigkeiten.
- Stand der Technik
- Der aktuelle Entwicklungsstand technischer Lösungen in einer Branche. Förderfähig sind nur Vorhaben, die über diesen Stand hinausgehen — also wissenschaftliche oder technische Unsicherheit lösen. Routine-Engineering oder reine Übernahme bekannter Verfahren zählt nicht dazu.
- AGVO
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU-Verordnung 651/2014). Sie legt die EU-weiten Obergrenzen für staatliche Beihilfen an Unternehmen fest, unter denen Förderprogramme wie ZIM oder go-inno operieren. Die AGVO definiert zulässige Fördersätze, Kumulierungsregeln und die KMU-Definition.
- Wachstumschancengesetz
- Das Wachstumschancengesetz ist ein Steuergesetz des Bundes von 2024, das unter anderem das FZulG deutlich ausgebaut hat. Ab 1. Januar 2026 erhöht sich dadurch die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 10 auf 12 Mio. Euro pro Jahr. Zusätzlich wurde eine neue Gemeinkostenpauschale von 20% eingeführt.
- AO
- Abgabenordnung — das Grundgesetz des deutschen Steuerrechts. Relevant für die Forschungszulage ist insbesondere § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO: Die Festsetzungsverjährung beträgt 4 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Diese Frist bestimmt, wie weit zurück die Zulage rückwirkend beantragt werden kann.
Rechtliche Grundlagen & offizielle Quellen
Forschungszulagengesetz (FZulG)
Gesetze im Internet — amtlicher Gesetzestext der steuerlichen Forschungsförderung
ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Offizielles ZIM-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
go-inno Innovationsgutscheine
BAFA — Richtlinie zur Förderung externer Innovationsberatung
BAFA-Rahmenrichtlinie Unternehmensberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — Zuschuss für Beratungsleistungen bei KMU
Ihre Ansprechpartnerin: Pia Will — Fördermittelberaterin, ENTWURFREICH GmbH
Pia Will begleitet seit über 3,5 Jahren KMU durch die gesamte Verkettung von Forschungszulage, ZIM und go-inno — von der Potenzialanalyse bis zur Schlussabrechnung. Teil des Entwurfreich-Leistungsspektrums aus Research, Design und Engineering.
Stand: April 2026 · Zuletzt aktualisiert: 15.04.2026
