BMWK-Innovationsförderung für KMU
Bis zu 50 % Ihrer Produktentwicklung — gefördert
Was ist go-inno?
go-inno ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es stellt Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereit, die neue Produkte oder Prozesse entwickeln wollen.
Die Idee ist einfach. Sie arbeiten mit einem autorisierten Beratungsunternehmen wie Entwurfreich. Das BMWK übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Programm wird von EURONORM im Auftrag des BMWK verwaltet. Es läuft seit 2011 und wurde zuletzt 2021 aktualisiert. Das Programm ist aktuell aktiv — Fördermittel stehen bereit (Quelle: BMWK/go-inno). Die Autorisierung von Entwurfreich können Sie in der offiziellen BMWK-Beratersuche prüfen.
Wer ist förderfähig?
Ihr Unternehmen qualifiziert sich, wenn es diese Kriterien erfüllt:
- Sitz in Deutschland (Hauptsitz oder Niederlassung)
- Weniger als 100 Mitarbeitende
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 20 Millionen EUR
- Eigenständiges Unternehmen (EU-Definition)
- Gewerblicher Sektor (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei)
Startups sind ebenfalls förderfähig — solange sie die Größenkriterien erfüllen. Es gibt kein Mindestalter.

Wie hoch ist die Förderung?
go-inno übernimmt 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Der maximale Tagessatz beträgt 1.100 EUR netto (ein Tag = 8 Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung).
Das Programm hat zwei Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
Eine kurze Bewertung Ihres Innovationspotenzials. Sie umfasst Stärken und Schwächen, Marktfähigkeit, Kostenabschätzung und einen Finanzierungsplan.
- Bis zu 8 Beratertage (+ 2 Tage externe Experten = 10 gesamt)
- Maximale Dauer: 3 Monate
- Maximale Förderung: 5.500 EUR (50 % von 10 Tagen × 1.100 EUR)
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Ein detailliertes Konzept zur Umsetzung Ihrer Innovationsidee. Es umfasst Technologiebewertung, Kooperationsplanung, Kosten- und Zeitplanung sowie Innovationsmanagement.
- Bis zu 20 Beratertage (+ 5 Tage externe Experten = 25 gesamt)
- Maximale Dauer: 1 Jahr
- Maximale Förderung: 13.750 EUR (50 % von 25 Tagen × 1.100 EUR)
Jährliche Obergrenze
Ein Unternehmen kann bis zu 5 Innovationsgutscheine pro Kalenderjahr nutzen. Die Gesamtförderung ist auf 20.000 EUR pro Jahr begrenzt. Kombiniert über beide Leistungsstufen beträgt die maximale Förderung pro Projektzyklus ca. 15.400 EUR (Stufe 1 + Stufe 2 bei 50 %).
Wie läuft der Prozess ab?

Offizieller go-inno-Flyer: Laden Sie die vollständige Programmübersicht des BMWK als PDF (2 MB) herunter.
Der Ablauf ist unkompliziert. Ein formaler Antrag ist nicht nötig.
Schritt 1: Kontaktieren Sie ein autorisiertes Beratungsunternehmen (wie Entwurfreich).
Schritt 2: Schließen Sie einen Beratungsvertrag mit klarem Umfang und Zeitplan.
Schritt 3: Das Beratungsunternehmen meldet den Vertrag bei EURONORM an.
Schritt 4: Nach Projektabschluss reichen wir die Dokumentation ein (Rechnungen, Zahlungsnachweis, Leistungsbericht). Der Zuschuss wird ausgezahlt.
Der entscheidende Vorteil: Sie müssen keine Genehmigung einholen, bevor Sie starten.
Warum ENTWURFREICH als go-inno-Partner?
Entwurfreich ist vom BMWK als go-inno-Beratungsunternehmen autorisiert. Das heißt: Unsere Beratungsleistungen für Produkt- und Prozessinnovation sind mit 50 % förderfähig.
Was uns von anderen go-inno-Beratern unterscheidet:
- Wir sind eine Industriedesign-Agentur, keine generische Unternehmensberatung. Unsere Arbeit mündet in greifbare Produkte — nicht nur in Strategiepapiere.
- Wir decken den gesamten Prozess ab: von Recherche und Analyse über Konzeptentwicklung bis zu zum Aufbau von Partnerschaften.
- Wir haben 350+ Projekte für 125+ Kunden realisiert, darunter ABB, Vodafone, Henkel und Covestro.
- Jüngste Auszeichnungen: iF Design Award Gold 2024, Red Dot Best of the Best 2024, German Design Award Gold 2026.
- Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess — von der Förderfähigkeitsprüfung bis zur Abschlussdokumentation.

Sprechen Sie uns an — wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten:
Pia Will
Fördermittelberaterin
pw@entwurfreich.com
+49 (0)158 886 510 34
Ausgewaehlte Projekte
Häufig gestellte Fragen
Was ist go-inno?
go-inno ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es stellt Innovationsgutscheine bereit, die bis zu 50 % der externen Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) übernehmen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die innovative Produkte entwickeln, Prozesse verbessern oder ihr Innovationsmanagement stärken wollen. Es wird von EURONORM verwaltet und ist seit 2011 aktiv. Kein formaler Antrag nötig — Sie beauftragen einfach ein autorisiertes Beratungsunternehmen und die Förderung fließt über den Vertrag. Der Tagessatz ist auf 1.100 EUR netto begrenzt. Pro Kalenderjahr können bis zu 5 Gutscheine genutzt werden, mit einer Obergrenze von 20.000 EUR. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist die go-inno-Förderung?
Der maximale Tagessatz beträgt 1.100 EUR netto. go-inno übernimmt davon 50 % — Ihr Eigenanteil pro Tag liegt also bei 550 EUR. Leistungsstufe 1 (Potenzialanalyse) fördert bis zu 10 Beratertage über maximal 3 Monate. Die maximale Förderung für Stufe 1 beträgt 5.500 EUR. Leistungsstufe 2 (Realisierungskonzept) fördert bis zu 25 Beratertage über maximal 1 Jahr. Die maximale Förderung für Stufe 2 beträgt 13.750 EUR. Pro Kalenderjahr können bis zu 5 Gutscheine genutzt werden, mit einer Gesamtobergrenze von 20.000 EUR. Die kombinierte Maximalförderung für einen vollständigen Zyklus (Stufe 1 + 2) beträgt ca. 15.400 EUR. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Kein Antrag nötig — der Prozess startet mit dem Beratungsvertrag.
Ist ENTWURFREICH ein autorisierter go-inno-Berater?
Ja. Entwurfreich ist vom BMWK als Beratungsunternehmen für das go-inno-Programm (go-innovativ) autorisiert. Sie können dies in der offiziellen BMWK-Beratersuche prüfen. Das bedeutet: Unsere Beratungsleistungen für innovative Produktentwicklung und Prozessoptimierung sind mit 50 % öffentlich förderfähig. Wir decken das volle Spektrum ab — von Nutzerforschung und Konzeptdesign bis zu zum Aufbau von Partnerschaften. Wir begleiten Kunden durch den gesamten Prozess, von der Förderfähigkeitsprüfung bis zur Abschlussdokumentation. Kontaktieren Sie uns für eine Prüfung.
Geschrieben von Simon Gorski · 30. September 2020

